Unsere AGBs


§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich


1. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.


2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Alle, auch künftige Verkäufe, Lieferungen und Nebenleistungen der Peptido GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen oder Annahmeerklärungen des Kunden unter Hinweis auf eigene Einkaufs- oder sonstige Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

3. Es gelten die INCO-Terms in ihrer jeweils neuesten Fassung.



§ 2 Vertragsschluss

1. Die Angebote der Peptido GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung, wobei insoweit Telefax-Übermittlung und fernschriftliche Bestätigung ausreichend sind. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für Vertragsergänzungen, Abänderungen und/oder Nebenabreden.

2. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, wird die Peptido GmbH den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Mit der Bestellung einer Ware oder Dienstleistung bestätigt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Peptido GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von einer Woche nach Eingang der Bestellung bei der Peptido GmbH anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

3. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird die Bestellung und die Auftragsbestätigung von der Peptido GmbH gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.



§ 3 Lieferung, Lieferungshindernisse und Vorbehalte

1. Die Peptido GmbH ist zur Lieferung nur unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung verpflichtet. Erhält die Peptido GmbH die zur Belieferung des Kunden bestimmte Ware nicht richtig oder nicht rechtzeitig, so wird sie von ihrer entsprechenden Verpflichtung gegenüber dem Kunden frei, wenn sie dem Kunden die Ansprüche aus dem entsprechenden Deckungskauf abtritt.

2. Die Peptido GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt.



§ 4 Gefahrübergang

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.



§ 5 Vergütung

1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. In den angegebenen Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer im Einzelfall angemessenen Versandkostenpauschale. Dem Kunden entstehen bei der Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.

2. Der Kaufpreis ist mit Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug am Geschäftssitz der Peptido GmbH zu zahlen. Teillieferungen können von der Peptido GmbH jeweils bei Lieferung in Rechnung gestellt werden.

2. Der Kunde verpflichtet sich, wenn im Einzelfall kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung den Kaufpreis  zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Peptido GmbH behält sich vor, einen höheren Verzugs- schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die Peptido GmbH anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.



§ 6 Gewährleistung

1. Für Mängel leistet die Peptido GmbH zunächst nach deren Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

3. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware, bzw. bei Lieferkondition ab Lager oder FCA unserem Lager bis 4 Wochen nach Andienung der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Peptido GmbH die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

5. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware, soweit nicht das Verfalls- oder Reanalysedatum gemäß AZ vor Ablauf dieses Jahres liegt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 3 dieser Regelung).


 
§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, der Peptido GmbH einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie eine Änderung der Geschäftsadresse hat der Kunde der Peptido GmbH unverzüglich anzuzeigen.

3. Die Peptido GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer vertraglichen Pflicht bzw. einer nach diesen Geschäftsbedingungen definierten Pflicht vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt der Peptido GmbH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die Peptido GmbH nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Peptido GmbH behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

5. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für die Peptido GmbH. Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegenständen, die nicht der Peptido GmbH gehören, so erwirbt die Peptido GmbH an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von der Peptido GmbH gelieferten Waren zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Das selbe gilt, wenn die Ware mit anderen, nicht der Peptido GmbH gehörenden Gegenständen vermischt wird.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware der Peptido GmbH zu verpfänden bzw. zur Sicherung zu übereignen.

7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Peptido GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. In der Geltendmachung des Herausgabeanspruchs der Rücknahme der Ware oder in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Peptido GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Die Peptido GmbH behält sich darüber hinaus das Recht vor, ggf. die Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Peptido GmbH bleibt zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt.



§ 8 Haftungsbeschränkungen

Die Peptido GmbH haftet bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

2. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Peptido GmbH Arglist vorwerfbar ist.



§ 9 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Peptido GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Peptido GmbH kann den Kunden jedoch auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

3. Erfüllungsort ist am Geschäftssitz der Peptido GmbH.

4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.